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   BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89   

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BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - BReg. 1a Z 61/89 (https://dejure.org/1990,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nicht mehr im Vollbesitz der geistigen Kräfte; Anhaltende Testierunfähigkeit der Erblasserin; Erbringung des Beweises für ein "lucides Intervall"; Voraussetzungen einer Testierunfähigkeit; Testierunfähigkeit aufgrund eines seit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 801
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

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  • BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98

    Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers

    Es hat auch geprüft, ob der Sachverständige von dem Sachverhalt ausgegangen ist, den es selbst für erwiesen gehalten hat (vgl. BayObLGZ 1995, 383/391 und FamRZ 1990, 801 /802).

    Allerdings kann ein erster Anschein für die Testierunfähigkeit zu diesem Zeitpunkt sprechen, wenn eine Überzeugung dahin besteht, daß der Erblasser in dem Zeitraum vor und nach der Testamentserrichtung anhaltend testierunfähig gewesen ist und somit nur die Möglichkeit in Betracht kommt, er habe das Testament während einer vorübergehenden Besserung des Geisteszustands in der Art eines lichten Intervalls errichtet (BayObLGZ 1979, 256/266, BayObLG FamRZ 1990, 801/803 m.w.N.).

    Die Entscheidung hierüber lag in seinem pflichtgemäßem Ermessen (BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Die Voraussetzungen, unter denen die Einholung eines weiteren Gutachtens ausnahmsweise geboten sein kann (vgl. dazu Bay9bLG FamRZ 1990, 801/803 und 1991, 1237/1239), lagen hier nicht vor.

  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Beweiswürdigung kann nur dahin nachgeprüft werden, ob das Landgericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen.Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner ob es die.Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1982, 309, 313, BayObLG FamRZ 1990, 801, 802 und ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BayObLG, 22.04.1992 - 1Z BR 35/92

    Zuloässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen Beschwerde; Beschwerdeberechtigung

    Diese darf nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden, nämlich ob das Beschwerdegericht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen oder ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGZ 1989, 327/329 und BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Sachverständigengutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung, die vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802 m. w. Nachw.).

    Eine erneute Begutachtung kommt nur bei besonders schwierigen Fragen oder groben Mängeln des vorliegenden Gutachtens in Betracht sowie dann, wenn Zweifel an der Sachkunde des Gutachters bestehen oder wenn ein anderer Gutachter über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren überlegen sind (vgl. zu allem BayObLG FamRZ 1990, 801/802 f. m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Es hat das Gutachten, das keine Mängel oder Widersprüche aufweist und sich mit den im Verfahren ermittelten Tatsachen eingehend auseinandersetzt, selbst gewürdigt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802) und ist ihm gefolgt.
  • OLG München, 29.04.2009 - 20 U 5261/08

    Erbschaftsstreit: Anforderungen an den Nachweis der Erbunwürdigkeit des weiteren

    Im Wege des Anscheinsbeweises kann zwar ausnahmsweise von der Testierunfähigkeit dann ausgegangen werden, wenn diese zwar für einen vor und für einen danach liegenden Zeitpunkt, nicht jedoch für die Testamentserrichtung festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe OLGZ 1982, 280; BayObLG FamRZ 1990, 801, 803; OLG Köln NJW-RR 1991, 1412).
  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 114/95

    Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich

    aa) Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB ) gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; ständige Rechtsprechung).

    cc) Das Landgericht hat geprüft, ob sich die Erblasserin am 6.4.1992 in einem Zustand verbesserter intellektueller Leistungsfähigkeit (lichtes Intervall, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801, 802; Wetterling/Neubauer/Neubauer ZEV 1995, 46, 49) befunden habe und demzufolge bei Abgabe der Rücktrittserklärung geschäftsfähig gewesen sei (vgl. Palandt/Heinrichs § 104 Rn. 4).

  • BayObLG, 15.05.1991 - BReg. 1a Z 45/90

    Eigenhändig geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung; Zweifel an

    Die Frage, ob die Voraussetzungen der Testierunfähigkeit gegeben sind, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802).

    Daß es sich diese Gewißheit nicht verschaffen konnte, geht zu Lasten der Beteiligten zu 1 und 2, die sich auf die Unwirksamkeit des "langen Testaments" berufen (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/803).

  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Die hierzu getroffene Entscheidung des Gerichts der Tatsacheninstanz darf daher im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (ständ. Rechtspr.; vgl. BayObLGZ 1989, 327, 329 und BayObLG, FamRZ 1990, 801, 802, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 12.09.1995 - 1Z BR 59/95

    Testierfähigkeit einer Person, die sich in Betreuung befindet; Einsetzung einer

    Es hat das Gutachten, das keine Mängel oder Widersprüche aufweist, eigenständig gewürdigt (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 801/802).
  • BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92

    Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine

  • BayObLG, 23.09.1994 - 1Z BR 91/94

    Testierfähigkeit des Erblassers; Lese- und Schreibfähigkeit des Erblassers;

  • BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 82/92

    Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit; Neuer Tatsachenvortrag

  • BayObLG, 31.07.1997 - 1Z BR 136/96

    Testierfähigkeit bei sachverständig festgestellter psychischer Leistungsminderung

  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

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